HessenSG3: WaffenHES-HE3-361-2023

Welche Aussagen zum Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild in Hessen sind zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig sind: das grundsätzliche Verbot zum Umgang mit Nachtzielgeräten mit eingebauter Zieleinrichtung und Montagevorrichtung (sog. Kompaktgeräte) besteht weiterhin und Nachtzielvorsatz- oder Nachtzielaufsatzgeräte, die keine zusätzlichen Lichtquellen verwenden (z.B. Infrarotaufheller) dürfen verwendet werden.

  • A)das grundsätzliche Verbot zum Umgang mit Nachtzielgeräten mit eingebauter Zieleinrichtung und Montagevorrichtung (sog. Kompaktgeräte) besteht weiterhin
  • B)Nachtzieltechnik darf in Hessen uneingeschränkt verwendet werden
  • C)Nachtzielvorsatz- oder Nachtzielaufsatzgeräte, die keine zusätzlichen Lichtquellen verwenden (z.B. Infrarotaufheller) dürfen verwendet werden

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