HessenSG4: RechtHES-HE4-126-2023

Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen.

  • A)ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
  • B)ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
  • C)der Revierinhaber ist zwar verpflichtet, den Abschussplan zu erfüllen. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Abschussplans hat aber grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen

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