Kurze Antwort
Eine Kühlung in einer Kühlzelle ist bei geeigneten Außentemperaturen nicht erforderlich, die Wildkörper müssen jedoch innerhalb angemessener Zeit auf die vorgeschriebenen Temperaturen abgekühlt werden.
Eine Wildkammer muss nur dann über eine geeignete Kühleinrichtung verfügen, wenn eine gründliche Auskühlung auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Großwild ist auf höchstens 7 °C und Kleinwild auf höchstens 4 °C abzukühlen.
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