HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-265-2023

Welche Aussagen zur Kühlung von Wild sind richtig?

Kurze Antwort

Eine Kühlung in einer Kühlzelle ist bei geeigneten Außentemperaturen nicht erforderlich, die Wildkörper müssen jedoch innerhalb angemessener Zeit auf die vorgeschriebenen Temperaturen abgekühlt werden.

  • A)jedes Revier muss eine Wildkammer mit Kühlzelle haben
  • B)soweit es die Außentemperaturen zulassen, kann auf eine Kühlung in einer Kühlzelle verzichtet werden
  • C)die Wildkörper müssen nach dem Erlegen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf festgelegte Temperaturen abgekühlt werden
Erklärung

Eine Wildkammer muss nur dann über eine geeignete Kühleinrichtung verfügen, wenn eine gründliche Auskühlung auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Großwild ist auf höchstens 7 °C und Kleinwild auf höchstens 4 °C abzukühlen.

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