HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-198-2023

Welche besonderen Hygienevorschriften gelten für erlegtes Haarwild?

Kurze Antwort

Richtig ist: beim Aufbrechen, Zerwirken und weiterem Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen.

  • A)das Zerwirken darf nur in einem ausreichend großen Kühlraum bei + 4 Grad C vorgenommen werden
  • B)beim Aufbrechen, Zerwirken und weiterem Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen
  • C)erlegtes Haarwild darf nur in der Decke eingefroren werden

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