HessenSG4: RechtHES-HE4-26-2023

Welche der aufgeführten Tierarten unterliegt in Hessen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Der Igel unterliegt in Hessen nicht dem Jagdrecht.

  • A)Mauswiesel
  • B)Igel
  • C)Sperber
Erklärung

Der Igel ist eine nicht dem Jagdrecht unterliegende, besonders geschützte Tierart. Mauswiesel und Sperber zählen dagegen zum jagdrechtlich erfassten Wild.

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