HessenSG4: RechtHES-HE4-417-2023

Welche der genannten Greifvogelarten dürfen zur Ausübung der Beizjagd gehalten werden?

Kurze Antwort

Zur Ausübung der Beizjagd dürfen Sperber und Wanderfalke gehalten werden.

  • A)Sperber
  • B)Baumfalke
  • C)Wanderfalke
Erklärung

Beide Arten gehören zu den bekannten Beizvögeln. Der Baumfalke wird nicht als zur Beizjagd zugelassene Art genannt.

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