Kurze Antwort
Harpunen mit stark gespanntem Gummi als Antrieb und Präzisionsschleudern sind keine Schusswaffen beziehungsweise ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes.
Waffen mit weniger als 7,5 Joule Mündungsenergie, deren Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden, gelten als Schusswaffen. Harpunen mit Gummiantrieb und Präzisionsschleudern zählen dagegen nicht dazu.
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