HessenSG4: RechtHES-HE4-240-2023

Welche der hier genannten Gegenstände sind keine Schusswaffen, bzw. ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes?

Kurze Antwort

Harpunen mit stark gespanntem Gummi als Antrieb und Präzisionsschleudern sind keine Schusswaffen beziehungsweise ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes.

  • A)Harpunen mit stark gespanntem Gummi als Antrieb.
  • B)Waffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, bei denen die Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden.
  • C)Präzisionsschleudern.
Erklärung

Waffen mit weniger als 7,5 Joule Mündungsenergie, deren Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden, gelten als Schusswaffen. Harpunen mit Gummiantrieb und Präzisionsschleudern zählen dagegen nicht dazu.

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