Kurze Antwort
Verboten sind Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen und Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen.
Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen sind nicht grundsätzlich verboten. Treibspiegelgeschosse und Leuchtspurgeschosse gehören hingegen zur verbotenen Munition.
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