HessenSG4: RechtHES-HE4-247-2023

Welche der nachfolgend genannten Munitionsarten sind gemäß Waffengesetz verboten?

Kurze Antwort

Verboten sind Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen und Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen.

  • A)Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen
  • B)Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen
  • C)Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen
Erklärung

Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen sind nicht grundsätzlich verboten. Treibspiegelgeschosse und Leuchtspurgeschosse gehören hingegen zur verbotenen Munition.

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