Kurze Antwort
Unzulässig sind beeinträchtigende Maßnahmen; zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen unter anderem Moore, Sümpfe, Röhrichte, Nasswiesen, Magerrasen und Heiden.
Eine Schwarzwildkirrung darf ein geschütztes Biotop nicht zerstören oder erheblich beziehungsweise nachhaltig beeinträchtigen. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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