HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-371-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen sind richtig?

Kurze Antwort

Unzulässig sind beeinträchtigende Maßnahmen; zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen unter anderem Moore, Sümpfe, Röhrichte, Nasswiesen, Magerrasen und Heiden.

  • A)Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig
  • B)Gesetzlich geschützte Biotope sind u. a. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden
  • C)Die Anlage von Schwarzwildkirrungen auf gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig
Erklärung

Eine Schwarzwildkirrung darf ein geschütztes Biotop nicht zerstören oder erheblich beziehungsweise nachhaltig beeinträchtigen. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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