HessenSG4: RechtHES-HE4-407-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zu Naturschutzgebieten sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: als Naturschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tierarten erforderlich ist und in Naturschutzgebieten kann, je nach Schutzziel, die Jagdausübung eingeschränkt werden.

  • A)als Naturschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tierarten erforderlich ist
  • B)in Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung kraft Gesetzes grundsätzlich verboten
  • C)in Naturschutzgebieten kann, je nach Schutzziel, die Jagdausübung eingeschränkt werden

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