Kurze Antwort
Richtig sind: als Naturschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tierarten erforderlich ist und in Naturschutzgebieten kann, je nach Schutzziel, die Jagdausübung eingeschränkt werden.
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