Kurze Antwort
Richtig sind: Abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Forstschutzes und der Verkehrssicherung findet in Naturwaldreservaten keine forstliche Bewirtschaftung und keine sonstige Holzentnahme statt und Im Staatswald können natürliche oder naturnahe Wälder als Naturwaldreservate eingerichtet werden.
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