HessenSG4: RechtHES-HE4-378-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zu Notwehr und Notstand sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: ein Schusswaffeneinsatz kann dann rechtmäßig sein, wenn er das letzte geeignete Mittel ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden. und unter Notwehr wird die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegen- wärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich erforderlich ist.

  • A)ein Schusswaffeneinsatz kann dann rechtmäßig sein, wenn er das letzte geeignete Mittel ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden.
  • B)Flinten dürfen in Notwehrsituationen nicht verwendet werden.
  • C)unter Notwehr wird die Verteidigungshandlung verstanden, die zur Abwendung eines gegen- wärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich erforderlich ist.
  • D)auch wenn es die Umstände erlauben, brauchen Sie in keinem Fall vor dem Schusswaffen- gebrauch im Notwehrfall durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere Weise zu warnen.
  • E)unter Nothilfe wird die Handlung verstanden, die zur Abwendung eines Schadens an einer dinglichen Sache erforderlich ist.

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