HessenSG4: RechtHES-HE4-357-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

  • A)die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.
  • B)die gemeinschaftliche Aufbewahrung von 12 Langwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem einzigen Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 ist zulässig.
  • C)die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden.
  • D)die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn dies in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I erfolgt.

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