Kurze Antwort
Für Drilling, Revolver und Munition genügt bei bestehendem, angezeigtem Bestandsschutz ein A-Schrank mit B-Innenfach, andernfalls ist mindestens ein Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrads 0 erforderlich.
A- und B-Schränke dürfen nur im Rahmen des bestehenden Bestandsschutzes weiter genutzt werden. Bei einer neuen Aufbewahrung ist ein Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit mindestens Widerstandsgrad 0 vorgeschrieben.
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