Kurze Antwort
Richtig sind: in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 10 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, wenn Bestandschutz besteht und dieser der zuständigen Behörde angezeigt wurde und in einem Innenfach der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 eines Sicherheitsbehältnisses der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 5 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden, wenn Bestandschutz besteht und dieser der zuständigen Behörde angezeigt wurde.
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