Kurze Antwort
Richtig sind die Aussagen 1 und 3; Aussage 2 ist falsch.
Beim Bestandschutz dürfen gemeldete A-/B-Schänke nach VDMA 24992 im bisherigen Umfang weiter genutzt werden: bis zu 10 Langwaffen im A-Schrank und bis zu 5 Kurzwaffen mit Munition im B-Innenfach eines A-Schrankes. Ein reines Stahlblech-Innenfach (ohne B) reicht für Kurzwaffen nicht aus.
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