HessenSG4: RechtHES-HE4-356-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 10 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, wenn Bestandschutz besteht und dieser der zuständigen Behörde angezeigt wurde und in einem Innenfach der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 eines Sicherheitsbehältnisses der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 5 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden, wenn Bestandschutz besteht und dieser der zuständigen Behörde angezeigt wurde.

  • A)in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 10 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, wenn Bestandschutz besteht und dieser der zuständigen Behörde angezeigt wurde
  • B)in einem Innenfach aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss eines Sicherheitsbehältnisses der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 5 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden
  • C)in einem Innenfach der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 eines Sicherheitsbehältnisses der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 dürfen bis zu 5 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden, wenn Bestandschutz besteht und dieser der zuständigen Behörde angezeigt wurde

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