HessenSG4: RechtHES-HE4-358-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig und wenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verteilen, wenn diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und der zuständigen Behörde angezeigt wurden.

  • A)die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig
  • B)wenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verteilen, wenn diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und der zuständigen Behörde angezeigt wurden
  • C)da in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, darf das Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen nicht mit einem elektronischen Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein

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