Kurze Antwort
Richtig sind: die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig und wenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verteilen, wenn diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und der zuständigen Behörde angezeigt wurden.
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