Kurze Antwort
Richtig sind die Aussagen, dass Inhaber gültiger Jahresjagdscheine Jagdlangwaffen ohne vorherige Waffenbesitzkarte mit Voreintrag erwerben dürfen und „Führen“ die tatsächliche Gewalt außerhalb bestimmter befriedeter Bereiche bedeutet.
Der gültige Jahresjagdschein berechtigt zum erlaubnisfreien Erwerb von Jagdlangwaffen; die Waffenbesitzkarte ist anschließend binnen zwei Wochen zu beantragen. Das Führen bezeichnet die tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums.
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