HessenSG4: RechtHES-HE4-408-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wildschutzgebiete können durch Anordnung der Jagdbehörde festgelegt werden und in Wildschutzgebieten kann durch Anordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert.

  • A)Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete
  • B)Wildschutzgebiete können durch Anordnung der Jagdbehörde festgelegt werden
  • C)in Wildschutzgebieten kann durch Anordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert

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