HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-510-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlschlag nach dem Hessischen Waldgesetz ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Kahlschläge über 1 ha Größe sind zu vermeiden und Kahlschläge über 0,5 ha müssen spätestens nach 6 Jahren wieder bestockt sein.

  • A)Kahlschläge sind grundsätzlich der natürlichen Wiederbewaldung zu überlassen
  • B)Kahlschläge über 1 ha Größe sind zu vermeiden
  • C)Kahlschläge über 0,5 ha müssen spätestens nach 6 Jahren wieder bestockt sein

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