HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-370-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zum Verhalten im Wald sind richtig?

Kurze Antwort

Unbefugtes Zelten im fremden Wald und das Unwirksammachen von Schutzvorrichtungen, etwa eines Kulturzauns, sind Ordnungswidrigkeiten.

  • A)Wer unbefugt in einem fremden Wald zeltet, begeht eine Ordnungswidrigkeit
  • B)Wer unbefugt in einem fremden Wald Vorrichtungen, die zum Schutz des Waldes dienen (z.B. Kulturzaun), unwirksam macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit
  • C)Wer unbefugt in einem fremden Wald für seinen persönlichen Verzehr Pilze sammelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
Erklärung

Pilze für den persönlichen Verzehr zu sammeln, ist dagegen keine Ordnungswidrigkeit.

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