HessenSG4: RechtHES-HE4-102-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang und Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist.

  • A)der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
  • B)Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist
  • C)Fallen für den Totfang müssen mittags und abends kontrolliert werden

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