HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-366-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zur „Roten Liste“ ist richtig?

Kurze Antwort

Die Rote Liste ist eine Auflistung der in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.

  • A)Sie ist ein Nachweis der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten in den Naturschutzgebieten
  • B)Sie ist eine Auflistung der in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten
  • C)Die in der Roten Liste aufgeführten Tierarten dürfen nicht bejagt werden
Erklärung

Sie enthält außerdem ausgestorbene oder verschollene Arten und verschiedene Gefährdungskategorien. Die Rote Liste hat keine Gesetzeskraft und bedeutet daher nicht automatisch ein Jagdverbot.

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