HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-498-2023

Welche der nachgenannten Aussagen zur sachgerechten Entsorgung von Pflanzenschutzmittelresten ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Pflanzenschutzmittelreste müssen der Sondermüllentsorgung zugeführt werden.

  • A)Pflanzenschutzmittelreste müssen vergraben werden
  • B)Pflanzenschutzmittelreste müssen der Sondermüllentsorgung zugeführt werden
  • C)Pflanzenschutzmittelreste können der Hausmüllentsorgung zugeführt werden
  • D)Pflanzenschutzmittelreste können über das Abwasser entsorgt werden

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