HessenSG4: RechtHES-HE4-405-2023

Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Grundrecht des Betretens der freien Natur?

Kurze Antwort

Richtig sind: Skilanglauf und Betreten von Waldbeständen zum Pilze suchen.

  • A)Skilanglauf
  • B)Aufstellen von Wohnwagen
  • C)Zelten
  • D)Betreten von Waldbeständen zum Pilze suchen

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