Kurze Antwort
Nach der vorliegenden Einteilung gehört nur der Apfel zum Saftfutter; Eicheln zählen zum Kraftfutter.
Zum Saftfutter gehören unter anderem Äpfel, Rüben und Silagen. Eicheln werden dem Kraftfutter zugeordnet; eine hessische Sonderregelung zur Notzeit ist hier nicht enthalten.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.