HessenSG2: JagdbetriebHES-HE2-55-2023

Welche der nachgenannten Futterarten gehören zum Saftfutter und dürfen in Hessen im Rahmen einer Notzeit zugefüttert werden?

Kurze Antwort

Nach der vorliegenden Einteilung gehört nur der Apfel zum Saftfutter; Eicheln zählen zum Kraftfutter.

  • A)Eicheln
  • B)Heupellets
  • C)Pastinaken
  • D)Rübenschnitzel
  • E)Äpfel
Erklärung

Zum Saftfutter gehören unter anderem Äpfel, Rüben und Silagen. Eicheln werden dem Kraftfutter zugeordnet; eine hessische Sonderregelung zur Notzeit ist hier nicht enthalten.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten