Kurze Antwort
Mit einem Jugendjagdschein ist die Teilnahme an einer Baujagd als Jäger mit weiteren zwei Schützen zulässig.
Die Einzeljagd ohne Begleitung und die Teilnahme als Jäger an einer Treib- oder Gesellschaftsjagd sind nicht zulässig. Die Baujagd mit weiteren zwei Schützen stellt nach diesem Fragenkatalog die zulässige Jagdhandlung dar.
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