HessenSG4: RechtHES-HE4-382-2023

Welche der nachgenannten Jagdhandlungen sind verboten?

Kurze Antwort

Verboten ist der Schuss mit einer Büchsenpatrone im Kaliber 5,6 x 57 auf einen Frischling.

  • A)Schuss mit Flintenlaufgeschoss auf Rehwild
  • B)Schuss mit Kaliber 5,6 x 57 auf einen Frischling
  • C)Schuss mit Flintenlaufgeschoss auf eine Ente
Erklärung

Frischlinge gehören zum übrigen Schalenwild; dafür sind mindestens 6,5 mm Kaliber und eine Auftreffenergie von mindestens 2.000 Joule auf 100 m vorgeschrieben. Ein Flintenlaufgeschoss darf hingegen auf Rehwild verwendet werden.

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