Kurze Antwort
Verboten ist der Schuss mit einer Büchsenpatrone im Kaliber 5,6 x 57 auf einen Frischling.
Frischlinge gehören zum übrigen Schalenwild; dafür sind mindestens 6,5 mm Kaliber und eine Auftreffenergie von mindestens 2.000 Joule auf 100 m vorgeschrieben. Ein Flintenlaufgeschoss darf hingegen auf Rehwild verwendet werden.
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