Kurze Antwort
Für Rotwild muss die Büchsenpatrone mindestens das Kaliber 6,5 mm und eine Auftreffenergie E 100 von mindestens 2.000 Joule besitzen.
Für alles übrige Schalenwild gelten gemäß § 19 Bundesjagdgesetz diese beiden Mindestanforderungen. Maßgeblich ist die Auftreffenergie auf 100 m, nicht die Mündungsenergie E 0.
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