HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-393-2023

Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Kurze Antwort

Haselmaus und Siebenschläfer dürfen grundsätzlich nicht getötet werden.

  • A)Haselmaus
  • B)Rötelmaus
  • C)Feldmaus
  • D)Siebenschläfer
Erklärung

Beide Säugetiere unterliegen nicht dem Jagdrecht und sind besonders geschützt. Rötelmaus und Feldmaus zählen dagegen zu den Säugetieren ohne besonderen Schutz.

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