HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-394-2023

Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Kurze Antwort

Gartenschläfer und Eichhörnchen dürfen grundsätzlich nicht getötet werden.

  • A)Gartenschläfer
  • B)Hausratte
  • C)Eichhörnchen
  • D)Erdmaus
Erklärung

Beide zählen zu den besonders geschützten Arten nach Naturschutzrecht. Hausratte und Erdmaus sind nicht besonders geschützt und fallen nicht unter dieses Tötungsverbot. Regulations können je nach Bundesland Detailabweichungen haben.

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