Kurze Antwort
In Hessen unterliegen Mink, Höckerschwan und Wolf dem Jagdrecht.
Mink und Höckerschwan gehören zu den jagdrechtlich erfassten Tierarten. Der Wolf ist in Hessen ebenfalls dem Jagdrecht zugeordnet, unterliegt jedoch ganzjähriger Schonzeit.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.