Kurze Antwort
In Hessen unterliegen Nutria, Wolf und Wachtel dem Jagdrecht.
Die Wachtel ist im Bundesjagdgesetz aufgeführt. Nutria und Wolf können durch Landesrecht dem Jagdrecht unterstellt werden; die hessische Regelung ist hier nicht näher belegt. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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