Kurze Antwort
In Hessen unterliegen der Wolf und die Saatkrähe nicht dem Jagdrecht, alle übrigen genannten Arten sind jagdbar.
Der Wolf ist streng geschützt und kein jagdbares Wild; die Saatkrähe ist ebenfalls nicht dem Jagdrecht zugeordnet. Marderhund, Mauswiesel, Luchs und Rabenkrähe zählen zum jagdbaren Wild (mit teils ganzjähriger Schonung).
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