HessenSG4: RechtHES-HE4-13-2023

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Hessen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Hessen unterliegen der Wolf und die Saatkrähe nicht dem Jagdrecht, alle übrigen genannten Arten sind jagdbar.

  • A)Marderhund
  • B)Mauswiesel
  • C)Wolf
  • D)Luchs
  • E)Saatkrähe
  • F)Rabenkrähe
Erklärung

Der Wolf ist streng geschützt und kein jagdbares Wild; die Saatkrähe ist ebenfalls nicht dem Jagdrecht zugeordnet. Marderhund, Mauswiesel, Luchs und Rabenkrähe zählen zum jagdbaren Wild (mit teils ganzjähriger Schonung).

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