Kurze Antwort
Für Hessen kann ich nicht verlässlich bestätigen, ob Zwergtaucher und Kiebitz nicht dem Jagdrecht unterliegen.
Die vorliegenden Angaben nennen diese Arten für Niedersachsen. Jagdrechtliche Regelungen können je nach Bundesland abweichen; eine hessische Regelung ist hier nicht belegt.
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