HessenSG4: RechtHES-HE4-19-2023

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Hessen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

In Hessen unterliegen Eichelhäher und Silberreiher nicht dem Jagdrecht.

  • A)Eichelhäher
  • B)Kolbenente
  • C)Krickente
  • D)Graugans
  • E)Silberreiher
  • F)Kolkrabe
Erklärung

Kolbenente, Krickente, Graugans und Kolkrabe zählen in Hessen zum jagdrechtlich erfassten Wild. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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