HessenSG4: RechtHES-HE4-228-2023

Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben.

  • A)der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben
  • B)der Sammler bedarf neben der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins
  • C)der Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins
  • D)der Sammler bedarf zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Waldbehörde zum Betreten des Waldes
  • E)der Sammler bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis

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