HessenSG3: WaffenHES-HE3-132-2023

Welche der nachgenannten Waffen darf bei der Jagdausübung nicht verwendet werden?

Kurze Antwort

Eine halbautomatische Büchse, die mit mehr als drei Patronen geladen ist, darf bei der Jagdausübung nicht verwendet werden.

  • A)Selbstladeflinte mit einer Magazinkapazität von 2 Patronen
  • B)Repetierbüchse mit einer Magazinkapazität von 5 Patronen
  • C)Halbautomatische Büchse, die mit mehr als drei Patronen geladen ist
Erklärung

Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2c Bundesjagdgesetz ist es verboten, mit halbautomatischen Langwaffen, die insgesamt mit mehr als drei Patronen geladen sind, auf Wild zu schießen. Entscheidend ist der tatsächliche Ladezustand.

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