Kurze Antwort
Eine halbautomatische Büchse, die mit mehr als drei Patronen geladen ist, darf bei der Jagdausübung nicht verwendet werden.
Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2c Bundesjagdgesetz ist es verboten, mit halbautomatischen Langwaffen, die insgesamt mit mehr als drei Patronen geladen sind, auf Wild zu schießen. Entscheidend ist der tatsächliche Ladezustand.
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