HessenSG4: RechtHES-HE4-447-2023

Welche der nachgenannten Waffen darf bei der Jagdausübung nicht verwendet werden?

Kurze Antwort

Eine halbautomatische Büchse, die mit mehr als drei Patronen geladen ist, darf bei der Jagdausübung nicht verwendet werden.

  • A)Selbstladeflinte mit einer Magazinkapazität von 2 Patronen
  • B)Repetierbüchse mit einer Magazinkapazität von 5 Patronen
  • C)Halbautomatische Büchse, die mit mehr als drei Patronen geladen ist
Erklärung

Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 c BJagdG ist es verboten, mit halbautomatischen Langwaffen zu schießen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind. Die Magazinkapazität allein ist dabei nicht entscheidend, sondern der tatsächliche Ladezustand.

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