HessenSG4: RechtHES-HE4-162-2023

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nicht ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Schwarzwild und Wildkaninchen dürfen nicht ausgesetzt werden.

  • A)Feldhase
  • B)Schwarzwild
  • C)Fasan
  • D)Wildkaninchen
Erklärung

Das Aussetzen dieser beiden Wildarten ist nach dem Bundesjagdgesetz verboten. Die übrigen genannten Wildarten sind von diesem Verbot nicht erfasst.

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