HessenSG4: RechtHES-HE4-141-2023

Welche der nachgenannten Wildarten sind in Hessen ganzjährig geschont?

Kurze Antwort

In Hessen sind Höckerschwan und Hermelin ganzjährig geschont.

  • A)Ringeltaube
  • B)Fasan
  • C)Höckerschwan
  • D)Hermelin
  • E)Steinmarder
  • F)Dachs
Erklärung

Für beide Wildarten besteht in Hessen keine Jagdzeit. Ringeltaube, Fasan, Steinmarder und Dachs haben dagegen festgelegte Jagdzeiten.

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