HessenSG4: RechtHES-HE4-200-2023

Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?

Kurze Antwort

Ersatzpflichtig nach BJagdG sind Wildschäden durch Schalenwild (hier: Rehwild) und Fasan; die übrigen genannten Arten sind nicht ersatzpflichtig.

  • A)Rehwild
  • B)Gänse
  • C)Dachs
  • D)Feldhase
  • E)Graureiher
  • F)Fasan
Erklärung

§ 29 BJagdG nennt ausschließlich Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan als ersatzpflichtige Verursacher. Rehwild zählt zum Schalenwild. Gänse, Dachs, Feldhase und Graureiher fallen nicht unter die Ersatzpflicht des BJagdG.

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