Kurze Antwort
Rotwild und Wildkaninchen verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich ersatzpflichtig sind.
Ersatzpflichtig sind Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan. Rabenkrähe, Ringeltaube und Graugans zählen nach dem Bundesjagdgesetz nicht zu den grundsätzlich ersatzpflichtigen Wildarten.
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