HessenSG4: RechtHES-HE4-201-2023

Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?

Kurze Antwort

Rotwild und Wildkaninchen verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich ersatzpflichtig sind.

  • A)Rotwild
  • B)Rabenkrähe
  • C)Wildkaninchen
  • D)Ringeltaube
  • E)Graugans
Erklärung

Ersatzpflichtig sind Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan. Rabenkrähe, Ringeltaube und Graugans zählen nach dem Bundesjagdgesetz nicht zu den grundsätzlich ersatzpflichtigen Wildarten.

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