HessenSG4: RechtHES-HE4-409-2023

Welche der nachgenannten wildlebenden Säugetierarten zählen nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen zu den besonders geschützten Arten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Spitzmaus und Feldhamster.

  • A)Spitzmaus
  • B)Schermaus
  • C)Wanderratte
  • D)Feldhamster

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