HessenSG4: RechtHES-HE4-410-2023

Welche der nachgenannten wildlebenden Säugetierarten zählen nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen zu den besonders geschützten Arten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Haselmaus und Eichhörnchen.

  • A)Amerikanischer Nerz (Mink)
  • B)Haselmaus
  • C)Rötelmaus
  • D)Feldmaus
  • E)Eichhörnchen

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