HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-438-2023

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten darf gepflückt werden?

Kurze Antwort

Maiglöckchen dürfen grundsätzlich gepflückt werden.

  • A)Seidelbast
  • B)Frauenschuh
  • C)Maiglöckchen
  • D)Türkenbund
  • E)Arnika
Erklärung

Maiglöckchen unterliegen nicht dem besonderen Schutz und dürfen im Rahmen der Handstraußregel in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf gesammelt werden. Die Regelungen für Schutzgebiete und örtliche Einschränkungen sind zu beachten.

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