Kurze Antwort
Maiglöckchen dürfen grundsätzlich gepflückt werden.
Maiglöckchen unterliegen nicht dem besonderen Schutz und dürfen im Rahmen der Handstraußregel in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf gesammelt werden. Die Regelungen für Schutzgebiete und örtliche Einschränkungen sind zu beachten.
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