HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-437-2023

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Akelei und Seidelbast dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden.

  • A)Hahnenfuß
  • B)Akelei
  • C)Seidelbast
  • D)Margeriten
Erklärung

Beide Pflanzenarten sind besonders geschützt. Hahnenfuß und Margeriten dürfen grundsätzlich gepflückt werden.

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