HessenSG1: Wild, Land- & WaldbauHES-HE1-439-2023

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Kurze Antwort

Frühlings-Adonisröschen und Sonnentau dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden.

  • A)Ackerkratzdistel
  • B)Frühlings-Adonisröschen
  • C)Sonnentau
  • D)Gemeine Schafgarbe
Erklärung

Beide wildwachsenden Pflanzenarten sind besonders geschützt. Ackerkratzdistel und Gemeine Schafgarbe dürfen grundsätzlich gepflückt werden.

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