HessenSG4: RechtHES-HE4-412-2023

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten sind nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Hohe Schlüsselblume und Weiße Seerose.

  • A)Hahnenfuß
  • B)Hohe Schlüsselblume
  • C)Margeriten
  • D)Weiße Seerose

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