HessenSG4: RechtHES-HE4-414-2023

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten sind nach den naturschutz- rechtlichen Bestimmungen besonders geschützt?

Kurze Antwort

Besonders geschützt sind die Silberdistel und die Küchenschelle.

  • A)Klatschmohn
  • B)Silberdistel
  • C)Echte Kamille
  • D)Küchenschelle
  • E)Kornblume
Erklärung

Klatschmohn, Echte Kamille und Kornblume zählen nicht zu den besonders geschützten wildwachsenden Pflanzenarten.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten