Kurze Antwort
Revierinhaber müssen Jagdschein, Personalausweis oder Pass sowie einen Beleg über die Überlassung des Drillings mitführen.
Der Beleg muss den Namen des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung enthalten. Waffenschein und Waffenbesitzkarte sind hierfür nicht erforderlich.
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