HessenSG4: RechtHES-HE4-450-2023

Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie sich zur Jagdausübung in ihrem Jagdrevier einen Drilling ausgeliehen haben?

Kurze Antwort

Revierinhaber müssen Jagdschein, Personalausweis oder Pass sowie einen Beleg über die Überlassung des Drillings mitführen.

  • A)Jagdschein sowie Personalausweis oder Pass
  • B)Jagdschein sowie Personalausweis, Pass oder Führerschein
  • C)Waffenschein
  • D)Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht
  • E)Waffenbesitzkarte
Erklärung

Der Beleg muss den Namen des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung enthalten. Waffenschein und Waffenbesitzkarte sind hierfür nicht erforderlich.

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